Personenfreizügigkeit: Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung
Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz lediglich auf Stellensuche sind – und deren Angehörige – erhalten keine Sozialhilfe. Bei EU/EFTA-Bürgern soll klargestellt werden, wann sie bei Arbeitslosigkeit ihr Aufenthaltsrecht gemäss Freizügigkeitsabkommen verlieren. Sind sie als Rentner zugewandert, soll ihr Aufenthaltsrecht überprüft werden, wenn sie Ergänzungsleistungen beziehen. Der Bundesrat will diese Grundsätze ausdrücklich im Bundesrecht festhalten, um einen schweizweit einheitlichen Vollzug sicherzustellen. Zudem soll festgehalten werden, dass auch EU-/EFTA-Bürgern eine Niederlassungsbewilligung verweigert wird, wenn die betreffende Person während der gesamten letzten 12 Monate arbeitslos war.
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