Quellenschutz: Autorin von Dealer-Artikel muss aussagen
BGer – Eine Basler Journalistin muss der Staatsanwaltschaft den Namen eines Cannabis-Dealers preisgeben, über den sie einen Artikel verfasst hat. Laut Bundesgericht kann sie sich angesichts des gewerbsmässigen Handels des Porträtierten nicht auf den Quellenschutz berufen. (Urteil 1B_293/2013)
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