Der Bundesgesetzgeber zwischen Bundesgericht und Kantonen
Verfassungsrechtliche Überlegungen zu Kindesunterhalt und kantonalem Sozialhilferecht
In seiner Botschaft zu einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt) vom 29. November 2013 schlägt der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Stärkung des Unterhaltsanspruchs des Kindes vor. Er beschäftigt sich auch mit der sog. Mankoteilung, sieht sich aus verfassungsrechtlichen Gründen allerdings nicht in der Lage, die in diesem Bereich bestehende Benachteiligung der Frauen zu beseitigen. Der Beitrag lotet die Bundeskompetenz in Abgrenzung zu den kantonalen Kompetenzen (Sozialhilfe) aus und plädiert für eine weitergehende Inanspruchnahme der Bundeskompetenz.
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