Flughafen Zürich – Ostanflüge: Beschwerden teilweise gutgeheissen
BVGer – Die Eidgenössische Schätzungskommission Kreis 10 (ESchK) hat verschiedenen von den Ostanflügen betroffenen Grundeigentümern aus Kloten eine Entschädigung zugesprochen. Gegen 21 Entscheide wurde seitens des Flughafens und der Grundeigentümer beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt. Dieses heisst einen Grossteil der Beschwerden teilweise gut. (Urteil A-2132/2012)
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