Pas de double job pour un employé de l'armée
BVGer – Die Leitung eines Unternehmens, das auf dem Gebiet der Sicherheitsleistungen tätig ist, ist nicht mit einer Vollzeitanstellung bei der Logistikbasis der Schweizer Armee vereinbar. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Einspruch des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). (Urteil A-4443/2013) (sk)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare