Kurde de Syrie reconnue comme apatride
BVGer – Einer Kurdin aus Syrien, deren Mann als Flüchtling in der Schweiz bleibt, wird der Status einer Staatenlosen gewährt. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Einspruch des Bundesamtes für Migration abgelehnt. Es akzeptiert die Beschwerde der Frau, die vorläufig als Flüchtling zugelassen worden war. (Urteil C-1873/2013) (sk)
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