Vergleich für Entschädigung wegen Fluglärms in Kloten ist definitiv
BVGer – Die Schätzungskommission muss die Entschädigungsforderung eines Grundeigentümers in Kloten ZH kein zweites Mal prüfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Mann hatte im Gegensatz zu anderen Grundeigentümern einen Vergleich mit dem Flughafen geschlossen. (Urteil A-4357/2012)
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