Falschparken gehört sich nicht für Polizisten
BGer – Ein Polizist hat eine fristlose Kündigung erhalten, weil er das kommunale Parkregime vor dem Polizeigebäude häufig und über längere Zeit missachtet hat. Das Bundesgericht stützt den Entscheid, weil Uniformierte gegenüber der Öffentlichkeit eine Vorbildfunktion haben. (Urteil 8C_146/2014)
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