Neue Sonderbestimmung für Veranstaltungsdienstleistungsbetriebe
Der Bundesrat hat am 20. August 2014 beschlossen, in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) eine neue Sonderbestimmung für Veranstaltungsdienstleistungsbetriebe einzuführen. Der neue Artikel 43a ArGV 2 ermöglicht diesen Betrieben beispielsweise bewilligungsfreie Nacht- und Sonntagsarbeit und nimmt damit Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse der Branche. Die Revision tritt per 15. September 2014 in Kraft.
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