Änderung der NISV
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) muss infolge eines Urteils des Bundesgerichts teilweise revidiert werden. Bisher wurde die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen und Eisenbahnen weniger streng begrenzt als jene von neuen Anlagen.
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