Höhere Datenübertragungsraten, neue Regeln für die Domainnamen
Die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung wird verdoppelt – diese ist eine von mehreren Änderungen, die der Bundesrat im Rahmen diverser Verordnungsrevisionen im Fernmeldebereich verabschiedet hat. Die Verwaltung der Internet-Domainnamen «.ch» und «.swiss» wird künftig in einer separaten Verordnung über die Internet-Domains (VID) geregelt. Die neuen Bestimmungen werden am 1. Januar bzw. 1. Juli 2015 in Kraft treten.
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