Keine Freilassung für mutmassliches Bandenmitglied
Aus dem Bundesstrafgericht
Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
Zitiervorschlag: Jurius, Keine Freilassung für mutmassliches Bandenmitglied, in: Jusletter 780
BStGer – Obwohl kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, lehnt die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts die Freilassung eines seit über vier Jahren inhaftierten Georgiers ab. Seine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Haft ist im September 2013 wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben worden. (Urteil BH.2014.14)