FINMA: nachrichtenlose Vermögenswerte
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung zu nachrichtenlosen Vermögenswerten als Mindeststandard. Sie widerspiegeln die neuen bankengesetzlichen Anforderungen für den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten. Sie treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
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