Terrorverdächtige bleiben in Untersuchungshaft
BStGer – Die drei Iraker, die im März und April 2014 wegen Terrorverdachts verhaftet wurden, bleiben gegen ihren Willen in Untersuchungshaft. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat ihre Entlassung im Laufe des Jahres 2014 abgelehnt, wie aus Beschlüssen ersichtlich ist, die am 19. Januar 2015 publiziert wurden. (Urteile BH.2014.4, BH 2014.10, BH.2014.1, BH.2014.2 und BB.2014.92)
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