Haftstrafe für ehemalige Vizedirektorin einer Bank bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer früheren Bankangestellten durch das Obergericht Zürich bestätigt. Die Frau ist des gewerbsmässigen Betrugs, der qualifizierten Veruntreuung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden und hat dafür eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten kassiert. (Urteil 6B_907/2015)
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