Entlassung eines mutmasslichen Pädophilen aus der Untersuchungshaft
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines wegen sexuellen Handlungen mit Kindern beschuldigten Mannes gutgeheissen, der sich gegen die Weiterführung der Untersuchungshaft wehrte. Er gilt in der Schweiz als Ersttäter, weil Verurteilungen in Deutschland wegen ähnlicher Delikte nicht berücksichtigt werden dürfen. (Urteil 1B_88/2015)
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