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Empfangsgebühren: Anpassung der Rechnungen

Jurius
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Beitragsarten:

Medienmitteilungen

Rechtsgebiete:

Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze

Zitiervorschlag: Jurius, Empfangsgebühren: Anpassung der Rechnungen, in: Jusletter 803

In Folge des Bundesgerichtsurteils vom 13. April 2015 unterstehen die Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht mehr der Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund wird den Personen, die ihre Rechnung für den Zeitraum ab April 2015 bereits bezahlt haben, die Mehrwertsteuer rückerstattet.


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