Medienmitteilungen
Empfangsgebühren: Anpassung der Rechnungen
Beitragsarten:
Medienmitteilungen
Rechtsgebiete:
Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
Zitiervorschlag: Jurius, Empfangsgebühren: Anpassung der Rechnungen, in: Jusletter 803
In Folge des Bundesgerichtsurteils vom 13. April 2015 unterstehen die Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht mehr der Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund wird den Personen, die ihre Rechnung für den Zeitraum ab April 2015 bereits bezahlt haben, die Mehrwertsteuer rückerstattet.