Jusletter

Genugtuungspraxis Opferhilfe

Die Höhe der Genugtuung nach dem revidierten OHG

  • Autoren/Autorinnen: Meret Baumann / Blanca Anabitarte / Sandra Müller Gmünder
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Meret Baumann / Blanca Anabitarte / Sandra Müller Gmünder, Genugtuungspraxis Opferhilfe, in: Jusletter 1. Juni 2015
Die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Totalrevision des Opferhilfegesetzes führte eine Plafonierung der opferhilferechtlichen Genugtuung ein. Damit sollte eine allgemeine Senkung der Beträge gegenüber der zivilrechtlichen Genugtuung erreicht werden. Das Entwickeln einer entsprechenden Praxis wurde den zuständigen kantonalen Behörden überlassen. Zweck des Beitrags ist es, die sich in der Zwischenzeit entwickelte Praxis der Genugtuungsbehörden aufzuzeigen und transparent zu machen. Die Autorinnen haben dazu eine repräsentative Sammlung von Entscheiden aus verschiedenen Kantonen zusammengestellt und analysiert.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Die Genugtuung nach revidiertem OHG
  • 1. Voraussetzung einer Genugtuung nach OHG
  • 2. Bemessung der Genugtuung
  • 3. Leitfaden des Bundesamts für Justiz
  • 4. Publikation einer repräsentativen Entscheidsammlung
  • II. Praxis der Genugtuungsbehörden nach Beeinträchtigungskategorien
  • 1. Genugtuung für Angehörige (zusammengestellt und kommentiert von Meret Baumann)
  • a) Kasuistik
  • b) Kriterien für die Bemessung
  • c) Zwischenfazit
  • 2. Verletzung der sexuellen Integrität (zusammengestellt und kommentiert von Meret Baumann)
  • a) Kasuistik
  • b) Kriterien für die Bemessung
  • c) Zwischenfazit
  • 3. Körperverletzungen (zusammengestellt und kommentiert von Blanca Anabitarte)
  • a) Kasuistik
  • b) Kriterien für die Bemessung
  • c) Zwischenfazit
  • 4. Verletzungen der psychischen Integrität (zusammengestellt und kommentiert von Sandra Müller Gmünder)
  • a) Kasuistik
  • b) Kriterien für die Bemessung
  • c) Zwischenfazit
  • 5. Häusliche Gewalt (zusammengestellt und kommentiert von Sandra Müller Gmünder)
  • a) Kasuistik
  • b) Kriterien für die Bemessung
  • c) Zwischenfazit
  • III. Schlussbemerkungen
  • 1. Gesamtfazit
  • 2. Geringes Mitverschulden als Bemessungsfaktor
  • 3. Anerkennung von Zivilforderungen im Adhäsionsverfahren
  • 4. Akzeptanz der Entscheide
  • 5. Stellungnahme der SVK-OHG

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