Richtlinien zur Protokollierungspflicht
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hebt die Befristung der Anerkennung der «Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)» auf.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare