Spitallisten
BGer – Über den Streit zwischen den Kantonen Zürich und Thurgau im Zusammenhang mit der Spitalliste muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Zu diesem Urteil ist das Bundesgericht gekommen, das auf eine Beschwerde des Regierungsrats Thurgau nicht eingetreten ist. (Urteil 9C_849/2014)
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