EFD präzisiert in revidierter Verordnung den Erlass der direkten Bundessteuer
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die totalrevidierte Departementsverordnung über die Behandlung von Gesuchen um Erlass der direkten Bundessteuer verabschiedet. Die Steuererlassverordnung präzisiert das Erlassverfahren, die Voraussetzungen für den Steuererlass und die Ablehnungsgründe. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
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