Schmerzrechtsprechung 2.0
Bemerkung zur grundlegenden Praxisänderung im Urteil des Bundesgerichts 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015, zur Publikation vorgesehen
Das Bundesgericht hat im wichtigen Leitentscheid vom 3. Juni 2015 seine bisherige Rechtsprechung zur invalidisierenden Wirkung von somatoformen Schmerzstörungen und vergleichbaren psychosomatischen Leiden in zentralen Punkten geändert. Künftig entfällt die für die bisherige Praxis zentrale Überwindbarkeitsvermutung. Der Beitrag stellt den Entscheid und die bundesgerichtlichen Erwägungen vor und gibt erste Hinweise auf Bedeutung und Einordnung der Praxisänderung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangspunkt
- II. Sachverhalt und Gegenstand der Praxisänderung
- A. Ausgangssachverhalt
- B. Gegenstand der Praxisänderung
- III. Grundproblematik
- IV. Bisherige Rechtsprechung und Gründe für die Praxisänderung
- A. Praxis seit BGE 130 V 352 (Überwindbarkeitspraxis)
- B. Gründe für die Änderung der Praxis
- V. Eckpunkte der neuen Praxis
- A. Entfallen der Vermutung
- B. Weiterhin zentrale Zumutbarkeitsprüfung
- C. Strukturiertes Beweisverfahren statt Überwindbarkeitsvermutung
- D. Indikatoren-Katalog
- 1. «Indikatoren» statt «Kriterien»
- 2. Systematischer Überblick über die Indikatoren
- 3. Komplex I: Gesundheitsschädigung
- a) Ausprägung der diagnoserelevanten Befunde
- b) Behandlungs- und Eingliederungserfolg oder -resistenz
- c) Komorbiditäten
- 4. Komplex II: Persönlichkeit
- 5. Komplex III: Sozialer Kontext
- a) Abgrenzung psychosozialer und soziokultureller Faktoren
- b) Eruierung der Ressourcen anhand des soziales Umfelds
- 6. Konsistenzprüfung
- a) Gleichmässige Einschränkung des Aktivitätenniveaus in allen vergleichbaren Lebensbereichen
- b) Behandlungs- und eingliederungsanamnetisch ausgewiesener Leidensdruck
- E. Zusammenfassung
- VI. Auswirkungen
- A. Sachlicher Anwendungsbereich (erfasste Krankheitsbilder)
- B. Auswirkungen auf die Diagnosestellung
- C. Stellenwert medizinischer Gutachten
- D. Steigende Fallzahlen?
- 1. Mehr Neurenten?
- 2. Mehr Teilrenten?
- 3. Mehr Anmeldungen?
- E. Auswirkungen auf laufende Anspruchsprüfungen
- F. Revision rechtskräftiger Entscheide?
- VII. Würdigung und Einordnung des Entscheids
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