Alkohol im Strassenverkehr
Die vom Parlament im Rahmen von «Via sicura» beschlossene beweissichere Atemalkoholprobe im Strassenverkehr wird am 1. Oktober 2016 eingeführt. Eine Blutprobe wird nur noch bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum, auf Verlangen der betroffenen Person oder in Ausnahmefällen durchgeführt.
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