Beschwerden zur Abstimmung über Initiative «Gegen Masseneinwanderung» abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die nachträglichen Beschwerden zur Volksabstimmung von 2014 über die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» in den Hauptpunkten ab. Die Voraussetzungen für eine Neubeurteilung des bereits abgeschlossenen Abstimmungsverfahrens sind nicht erfüllt, da die Einwände zum Plakat der Schweizerischen Volkspartei («Kosovaren schlitzen Schweizer auf») früher hätten erhoben werden können. (Urteile 1C_63/2015, 1C_109/2015, 1C_237/2015 und 1C_293/2015)
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