Verordnung präzisiert die Einzelheiten der Kostenauferlegung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2015 eine Revision der Steueramtshilfeverordnung beschlossen. Die neue Bestimmung präzisiert die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die Kosten der internationalen Amtshilfe auf die betroffene Person oder das Finanzinstitut abzuwälzen.
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