Neue Spitalfinanzierung am Scheideweg
Eine neue Studie lässt Korrekturen bei der Benchmarking-Methodik dringend angezeigt erscheinen
Ob und wieweit eine Differenzierung der Tarife unter SwissDRG angezeigt ist, stellt weiterhin eine der strittigsten Fragen zur neuen Spitalfinanzierung dar. Eine Studie zeigt nun erstmals datenbasiert auf, dass und weshalb SwissDRG die erhoffte Vergleichbarkeit aller Spitäler auf der Basis ihrer Fallnormkosten nicht herstellen kann. Mit dieser Erkenntnis steht die Spitalfinanzierung an einem Scheideweg: Nur wenn nun der Weg für eine sachgerechte Preisdifferenzierung freigemacht wird, lässt sich eines der Hauptziele der neuen Spitalfinanzierung – nämlich die effizienzorientierte Vergütung von Spitalleistungen – doch noch verwirklichen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Aktuelles Benchmarkingmodell des Bundesverwaltungsgerichts
- A. Problemverständnis des Bundesverwaltungsgerichts
- B. Die aktuellen Lösungsansätze des Bundesverwaltungsgerichts
- III. Gutachten Schärft Problemverständnis
- A. Erkenntnisse des Gutachtens
- B. Notwendigkeit einer sachgerechten Preisdifferenzierung
- IV. Sachgerechte Differenzierung der Tarife
- A. Bisherige Benchmarking-Methode ist problematisch
- V. Alternative Lösungsansätze
- A. Berechnung der erwarteten Fallnormkosten
- B. Benchmarking mittels spitalindividueller Vergleichsgruppen
- C. Kostenkontrolle und Effizienzvorgaben
- VI. Schlussbemerkungen
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare