18 Jahre Haft für Messerstecher bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines wegen Mordes verurteilten Mannes hinsichtlich Delikt und Strafmass abgewiesen. Die Vorinstanz muss bezüglich der Untersuchungskosten von rund 135’000 Franken ihr Urteil revidieren. Sie hatte sie dem Verurteilten auferlegt. (Urteil 6B_877/2014)
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