Verstoss der Schweiz gegen Recht auf Freiheit der EMRK
EGMR – Die Schweiz muss einem Mann, der gegen seinen Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, eine Genugtuung von 10’000 Franken zahlen. Es dauerte fünf Monate, bis er von den Behörden einen vor Gericht anfechtbaren Entscheid erhielt. Der EGMR hat entschieden, dass die Schweiz damit gegen die EMRK verstossen hat. (Urteil 6232/09 und 21261/10)
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