Bundesstrafgericht muss sich erneut mit dem Parmalat-Fall befassen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines ehemaligen Kadermitglieds der Bank of America in Zusammenhang mit der Parmalat-Affäre teilweise gutgeheissen. Der Mann war im Februar 2014 vom Bundesstrafgericht wegen Betrugs und Anstiftung zur Urkundenfälschung verurteilt worden. (Urteile des Bundesgerichts 6B_536/2014 und 6B_535/2014)
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