St. Galler Polizei darf Angetrunkene im Appenzell kontrollieren
BGer – Die St. Galler Polizei darf angetrunkene Automobilisten auch ausserhalb des Kantonsgebiets kontrollieren und sie zu einer Blutabnahme bringen. Ein so erhobener Beweis darf vor Gericht verwendet werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und einen Freispruch des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden aufgehoben. (Urteil 6B_553/2015)
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