Liebe Leserinnen und Leser
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
In Branchen wie dem Journalismus gehören strafrechtliche Verurteilungen zum Berufsrisiko. Es liegt daher nahe, dass die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» auch berufliche Fehltritte von Medienleuten ohne Schweizer Pass erfassen könnte. Die Analyse des teilweise unklaren Initiativtexts ergibt, dass dies in vielerlei Hinsicht der Fall ist und dass die drohende Landesverweisung die Gefahr einer Einschüchterungswirkung (chilling effect) in sich birgt, welche die Medienfreiheit beeinträchtigen würde.
Abstract
Crowdfunding Aktivitäten in der Schweiz sind gegenwärtig mit unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Die geltenden Regeln sind für diese relativ neuen Finanzierungmöglichkeiten nicht angepasst. Das vorgeschlagene Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) beinhaltet Bestimmungen, die zum Ziel haben, dass Crowdfunding Aktivitäten in bestimmten Fällen nicht unter das Bankengesetz fallen. Diese Bestimmungen sind auf regulatorische Fragen fokussiert und bieten keinen generellen Rechtsrahmen für Crowdfunding Aktivitäten in der Schweiz. Andere Länder haben bereits einen spezifischen Rechtsrahmen für Crowdfunding Aktivitäten in Kraft gesetzt.
Abstract
Am 1. Juli 2015 wurden durch die GAFI-Neuerungen im Obligationenrecht «neue Meldepflichten für Aktionäre und GmbH-Gesellschafter» sowie damit verbundene «Verzeichnis- und Aufbewahrungspflichten» eingeführt, die sich auch auf M&A-Transaktionen auswirken. Mit dem Beitrag sollen die drei Hauptrisiken für M&A-Transaktionen, die sich aus der Verletzung dieser Pflichten ergeben können, näher beschrieben und analysiert sowie deren mögliche Adressierung im Aktienkaufvertrag untersucht werden. Inhalt und Aufbau des Beitrages lehnen sich dabei an einen Vortrag über die GAFI-Gesetzesänderungen von Baker & McKenzie Zürich vom 22. September 2015 an.

Abstract
Die Durchsetzung des Finanzmarktaufsichtsrechts («Enforcement») hat in den letzten Jahren in der Schweiz stark an Bedeutung zugenommen. Bei der FINMA sind damit bereits 15 Prozent der Belegschaft beschäftigt. Enforcementverfügungen der FINMA können mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, dessen Urteile mit Beschwerde ans Bundesgericht angefochten werden. Zum Enforcementverfahren bestehen verschiedene offene Fragen, die in diesem Podcast angesprochen werden. Die Auswahl ist durch eigene Erfahrungen des Referenten als Rechtsvertreter von Parteien in Enforcement- und Beschwerdeverfahren geprägt und nicht abschliessend.
Abstract
Konsequent an den konkreten Fragen orientiert, welche sich im Praxisalltag bei einer Arbeitsunfähigkeit stellen, schaffen es die Autoren in überzeugender Weise, die zahlreichen hineinspielenden Rechtsfolgen der verschiedensten Rechtsgebiete (Arbeitsrecht, Sozial- und Privatversicherungen, Datenschutz etc.) sowie deren Zusammenspiel gesamtheitlich und konzis darzustellen. Ein Handbuch, wie es sich der Praktiker nur wünschen kann.
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Der Kauf von Stockwerkeigentum ab Plan, d.h. vor der Erstellung des Gebäudes, kommt in der Praxis häufig vor. Die sich dabei für den Erwerber ergebenden Vor- und Nachteile sind Gegenstand einer aktuellen Luzerner Dissertation.
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BGer – Die durch den Betrug der Devisenhandelsfirma IPCO geschädigten Anleger können gegenüber dem Zertifizierungsunternehmen der IPCO keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Ein entsprechender Versuch einer Schwyzer Firma endete erfolglos vor Bundesgericht. (Urteil 4A_299/2015)
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BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde im Zusammenhang mit der kommenden Eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels ab, soweit es darauf eintritt. Die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten wird nicht verletzt. (Urteil 1C_60/2016)
Abstract
BGer – Eine Genossenschaft, welche seit 2011 aktiv in der gemeinnützigen Arbeit und der Pflege zu Hause tätig ist, verliert ihre Zulassung. Das Bundesgericht hat eine Sanktion der Genfer Behörden bestätigt, welche Mängel in der Organisation und den Dienstleistungen gefunden hatte. (Urteil 2C_574/2015) (sts)
Abstract
BGer – Auf dem Areal der ehemaligen Textilfabrik Raduner in Horn (TG) darf nach dem Brand im August 2015 der Brandschutt entfernt und die Sanierung des belasteten Bodens unter bestimmten Auflagen vorangetrieben werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Besitzers des angrenzenden Areals abgewiesen. (Urteil 1C_531/2015)
Abstract
BGer – Die Kantonspolizei Bern durfte die Wohnung eines Waffenhändlers in Unterseen aufgrund einer Verfügung des Regierungsstatthalters betreten und Waffen sicherstellen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen, der sich gegen die Aktion im Oktober 2014 wehrte. (Urteil 1C_472/2015)
Abstract
BGer – Die HSBC Private Bank in Genf entliess einen Mitarbeiter über 30 Tage nach dessen Festnahme wegen vermuteter Geldwäscherei fristlos. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass das Vorgehen der Bank korrekt war und diese dem Ex-Angestellten keine Entschädigung schuldet. (Urteile 4A_251/2015 und 4A_253/2015)
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BVGer – Die St. Galler Exekutive ist bei der Bestimmung der Tarife für stationäre Behandlungen im Kantonsspital St. Gallen und den dazu gehörenden Spitälern in Rorschach und Flawil falsch vorgegangen. Sie hat den Basisfallwert zu hoch angesetzt. (Urteil C-2350/2014)
Abstract
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 15. Februar 2016 eine Untersuchung gegen verschiedene Verzinkereien in der Nord-, Ost- und Westschweiz eröffnet. Bei mehreren Unternehmen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt.