Liebe Leserinnen und Leser

Seit Monaten wird über die Abstimmung zur sog. Durchsetzungsinitiative vom 28. Februar 2016 diskutiert (siehe dazu Kilian Meyer, Wer wehrt sich für den Rechtsstaat?, in: Jusletter 14. Dezember 2015). Allgegenwärtig ist dieses Thema auch in den Medien. Doch was wären die Auswirkungen einer Annahme der Initiative für die Medienbranche selbst und damit auch für die Medienfreiheit (Art. 17 BV)? Franz Zeller analysiert den teils unklaren Verfassungstext und dessen mögliche Folgen für (ausländische) Journalisten in der Schweiz. Kurzfristig könnte dessen Annahme vor allem einen Effekt haben: «Eine allgemeine Verunsicherung in der Medienbranche sowie – zumindest punktuell – die Gefahr der Einschüchterung sowie des Verzichts auf brisante Recherchen und Publikationen».
 
Aktuellste Studien über Crowdfunding in der Schweiz zeigen: Geld sammeln übers Internet boomt. Als Crowdfunding (auch Schwarmfinanzierung) werden Formen der Finanzierung mit Hilfe einer Vielzahl von Investoren bezeichnet. Dabei setzen die einzelnen Investoren häufig vergleichsweise geringe Beträge ein. Im Rahmen ihres Beitrages analysieren Juliette Ancelle und Philipp Fischer den geltenden gesetzlichen Rahmen sowie die geplanten Gesetzesänderungen (FIDLEG) im Zusammenhang mit diesen neuen Formen der Finanzierung und untersuchen mögliche alternative Regulierungsansätze, namentlich durch die Etablierung sogenannter «best practices».
 
Welche neuen Risiken bergen die GAFI-Neuerungen für M&A-Transaktionen? Am 1. Juli 2015 ist ein Teil des «Bundesgesetzes zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière» in Kraft getreten. Dabei wurden u.a. neue Meldepflichten für Aktionäre und GmbH-Gesellschafter sowie Verzeichnisführungspflichten im Obligationenrecht eingeführt, die sich auch auf M&A-Transaktionen auswirken. Alexander Fischer und Andrea Trost fassen die drei Hauptrisiken für die M&A-Praxis zusammen und weisen darauf hin, dass die GAFI-Änderungen auch Auswirkungen auf die Gestaltung des Aktienkaufvertrages haben.
 
Bei der FINMA sind momentan 15 Prozent der Belegschaft mit sog. Enforcementverfahren beschäftigt. Mit gesetzlich vorgesehenen Massnahmen sollte bei Verletzungen des Aufsichtsrechts oder bei Missständen der ordnungsgemässe Zustand wieder hergestellt werden. Michael Kunz diskutiert in einem weiteren Podcast der Reihe «Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht» ausgewählte offene Fragen zu diesem Verfahren, wobei er auf seine eigenen Erfahrungen in diesem Bereich zurückgreift.
 
Pierre Heusser bietet uns eine Besprechung des Buches «Arbeit, Krankheit, Invalidität – Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte». Das Buch führt uns – in einer chronologischen Darstellung des typischen Verlaufs eines Arbeitsverhältnisses – vom Bewerbungsgespräch über Erkrankungen während der Anstellung bis hin zur Kündigung und einer allenfalls lange darüber hinaus währenden Invalidität durch alle Probleme, welche sich stellen können, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt.
 
Schliesslich bespricht Roland Pfäffli die Dissertation «Erwerb von Stockwerkeigentum ab Plan, Ausgewählte Aspekte» von Diel Schmid Meyer.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Beiträge
Franz Zeller
Franz Zeller
Abstract

In Branchen wie dem Journalismus gehören strafrechtliche Verurteilungen zum Berufsrisiko. Es liegt daher nahe, dass die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» auch berufliche Fehltritte von Medienleuten ohne Schweizer Pass erfassen könnte. Die Analyse des teilweise unklaren Initiativtexts ergibt, dass dies in vielerlei Hinsicht der Fall ist und dass die drohende Landesverweisung die Gefahr einer Einschüchterungswirkung (chilling effect) in sich birgt, welche die Medienfreiheit beeinträchtigen würde.

Juliette Ancelle
Juliette Ancelle
Philipp Fischer
Philipp Fischer
Abstract

Crowdfunding Aktivitäten in der Schweiz sind gegenwärtig mit unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Die geltenden Regeln sind für diese relativ neuen Finanzierungmöglichkeiten nicht angepasst. Das vorgeschlagene Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) beinhaltet Bestimmungen, die zum Ziel haben, dass Crowdfunding Aktivitäten in bestimmten Fällen nicht unter das Bankengesetz fallen. Diese Bestimmungen sind auf regulatorische Fragen fokussiert und bieten keinen generellen Rechtsrahmen für Crowdfunding Aktivitäten in der Schweiz. Andere Länder haben bereits einen spezifischen Rechtsrahmen für Crowdfunding Aktivitäten in Kraft gesetzt.

Alexander Fischer
Alexander Fischer
Andrea Trost
Andrea Trost
Abstract

Am 1. Juli 2015 wurden durch die GAFI-Neuerungen im Obligationenrecht «neue Meldepflichten für Aktionäre und GmbH-Gesellschafter» sowie damit verbundene «Verzeichnis- und Aufbewahrungspflichten» eingeführt, die sich auch auf M&A-Transaktionen auswirken. Mit dem Beitrag sollen die drei Hauptrisiken für M&A-Transaktionen, die sich aus der Verletzung dieser Pflichten ergeben können, näher beschrieben und analysiert sowie deren mögliche Adressierung im Aktienkaufvertrag untersucht werden. Inhalt und Aufbau des Beitrages lehnen sich dabei an einen Vortrag über die GAFI-Gesetzesänderungen von Baker & McKenzie Zürich vom 22. September 2015 an.

Podcasts
Michael Kunz
Michael Kunz
Abstract

Die Durchsetzung des Finanzmarktaufsichtsrechts («Enforcement») hat in den letzten Jahren in der Schweiz stark an Bedeutung zugenommen. Bei der FINMA sind damit bereits 15 Prozent der Belegschaft beschäftigt. Enforcementverfügungen der FINMA können mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, dessen Urteile mit Beschwerde ans Bundesgericht angefochten werden. Zum Enforcementverfahren bestehen verschiedene offene Fragen, die in diesem Podcast angesprochen werden. Die Auswahl ist durch eigene Erfahrungen des Referenten als Rechtsvertreter von Parteien in Enforcement- und Beschwerdeverfahren geprägt und nicht abschliessend.

Rezension
Pierre Heusser
Pierre Heusser
Abstract

Konsequent an den konkreten Fragen orientiert, welche sich im Praxisalltag bei einer Arbeitsunfähigkeit stellen, schaffen es die Autoren in überzeugender Weise, die zahlreichen hineinspielenden Rechtsfolgen der verschiedensten Rechtsgebiete (Arbeitsrecht, Sozial- und Privatversicherungen, Datenschutz etc.) sowie deren Zusammenspiel gesamtheitlich und konzis darzustellen. Ein Handbuch, wie es sich der Praktiker nur wünschen kann.

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Der Kauf von Stockwerkeigentum ab Plan, d.h. vor der Erstellung des Gebäudes, kommt in der Praxis häufig vor. Die sich dabei für den Erwerber ergebenden Vor- und Nachteile sind Gegenstand einer aktuellen Luzerner Dissertation.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die durch den Betrug der Devisenhandelsfirma IPCO geschädigten Anleger können gegenüber dem Zertifizierungsunternehmen der IPCO keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Ein entsprechender Versuch einer Schwyzer Firma endete erfolglos vor Bundesgericht. (Urteil 4A_299/2015)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde im Zusammenhang mit der kommenden Eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels ab, soweit es darauf eintritt. Die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten wird nicht verletzt. (Urteil 1C_60/2016)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Eine Genossenschaft, welche seit 2011 aktiv in der gemeinnützigen Arbeit und der Pflege zu Hause tätig ist, verliert ihre Zulassung. Das Bundesgericht hat eine Sanktion der Genfer Behörden bestätigt, welche Mängel in der Organisation und den Dienstleistungen gefunden hatte. (Urteil 2C_574/2015) (sts)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Auf dem Areal der ehemaligen Textilfabrik Raduner in Horn (TG) darf nach dem Brand im August 2015 der Brandschutt entfernt und die Sanierung des belasteten Bodens unter bestimmten Auflagen vorangetrieben werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Besitzers des angrenzenden Areals abgewiesen. (Urteil 1C_531/2015)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Kantonspolizei Bern durfte die Wohnung eines Waffenhändlers in Unterseen aufgrund einer Verfügung des Regierungsstatthalters betreten und Waffen sicherstellen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen, der sich gegen die Aktion im Oktober 2014 wehrte. (Urteil 1C_472/2015)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die HSBC Private Bank in Genf entliess einen Mitarbeiter über 30 Tage nach dessen Festnahme wegen vermuteter Geldwäscherei fristlos. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass das Vorgehen der Bank korrekt war und diese dem Ex-Angestellten keine Entschädigung schuldet. (Urteile 4A_251/2015 und 4A_253/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Die St. Galler Exekutive ist bei der Bestimmung der Tarife für stationäre Behandlungen im Kantonsspital St. Gallen und den dazu gehörenden Spitälern in Rorschach und Flawil falsch vorgegangen. Sie hat den Basisfallwert zu hoch angesetzt. (Urteil C-2350/2014)

Medienmitteilungen
Jurius
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 15. Februar 2016 eine Untersuchung gegen verschiedene Verzinkereien in der Nord-, Ost- und Westschweiz eröffnet. Bei mehreren Unternehmen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt.