«Retweet» – Urteil des Bezirksgerichts Zürich, Einzelgericht in Strafsachen vom 26. Januar 2016 (GG150250)
Art. 28 StGB; Art. 173 StGB; Art. 174 StGB; Art. 322bis StGB; Art. 28 ZGB; Art. 28a ZGB; Art. 49 OR; Art. 426 StPO; Weiterleiten einer ehrenrührigen Kurznachricht über Twitter (Retweet)
Weiterleiten einer ehrenrührigen Kurznachricht über Twitter (Retweet).
Inhaltsverzeichnis
- 1. Retweet als Gegenstand des Strafverfahrens
- 2. Bisheriger Verlauf des Strafverfahrens
- 3. Anklagesachverhalt
- 4. Rechtliche Würdigung
- 4.1. Verleumdung und Üble Nachrede
- 4.2. Sonderregelung für Veröffentlichungen in einem Medium
- 4.2.1. Alte und neue Regelung der Presse- bzw. Mediendelikte
- 4.2.2. Rechtsprechung zum Kreis der geschützten Personen
- 4.2.3. Ehrverletzungsdelikte in der Variante des Weiterverbreitens
- 4.3. Twitter als Medium
- 4.3.1. Sprachgebrauch
- 4.3.2. Entstehung der heutigen Fassung von Art. 28 StGB
- 4.3.3. Stellung von Art. 28 StGB im gesamten Regelsystem
- 4.3.4. Schutz öffentlicher Debatten als Regelungszweck von Art. 28 StGB
- 4.3.5. Missbrauchsgefahren
- 4.3.6. Wirksamer Persönlichkeitsschutz im Zivilrecht
- 4.3.7. Twitter als Medium
- 4.4. Veröffentlichung in einem Medium
- 4.5. Medientypische Verbreitungskette
- 4.5.1. Konzept und Geschäftsmodell von Twitter
- 4.5.2. Tatsächliche Nutzung
- 4.5.3. Parallelen bei althergebrachten Kommunikationsformen
- 4.5.4. Retweet als Teil der medientypischen Verbreitungskette
- 4.6. Mediendelikt
- 4.7. Redaktor oder für die Veröffentlichung verantwortliche Person?
- 4.8. Freispruch
- 5. Zivilansprüche
- 5.1. Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz
- 5.1.1. Persönlichkeitsverletzung
- 5.1.2. Rechtfertigung durch überwiegendes öffentliches Interesse
- 5.2. Ergebnis der Recherchen des Beschuldigten
- 5.2.1. Inhalte auf adolf-hitler.ch
- 5.2.2. Kontrolle über adolf-hitler.ch
- 5.2.3. Umfeld des Privatklägers
- 5.2.4. Zusammenfassung
- 5.3. Wirkung auf den «Durchschnittsleser» als Massstab
- 5.3.1. Die Figur des Durchschnittslesers und ihre Fragwürdigkeit
- 5.3.2. Adressatenkreis des Retweets
- 5.3.3. Hermann «Dölf» Lei in den Augen der Follower des Beschuldigten
- 5.4. Rechtsfolgen der Persönlichkeitsverletzung
- 5.4.1. Reaktionsmöglichkeiten des Gerichts
- 5.4.2. Voraussetzungen der Genugtuung (Art. 49 Abs. 1 und Abs. 2 OR)
- 5.4.3. Geldsumme oder andere Form der Genugtuung
- 6. Kosten- und Entschädigungsfolgen
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