«Love Life»-Kampagne zu Recht nicht gestoppt
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde von 35 Kindern und Jugendlichen gegen die HIV-Kampagne «Love Life» ab. Den Beschwerdeführenden fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse, die Einstellung der Kampagne zu verlangen bzw. feststellen zu lassen, dass die erfolgten Bild- und Tondarstellungen sexueller Handlungen wiederrechtlich erfolgt seien. (Urteil C-5250/2014)
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