Armut als Diskriminierungsmerkmal?
Überlegungen zur Entwicklung von Art. 8 Abs. 2 BV
Obschon der allgemeine Diskriminierungsschutz seit dem Jahr 2000 explizit in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert ist, sind zentrale Fragen zu seiner Dogmatik und seinem Geltungsbereich bisher unbeantwortet geblieben. Illustrativ für diese Herausforderungen ist die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Schutz vor Diskriminierung wegen Armut. Sie dient als Beispiel für die nachfolgenden Überlegungen zur Entwicklung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutzes.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Armut, Diskriminierung und die Rechtsprechung des Bundesgerichts
- 2. Armut und die Tatbestandsmerkmale einer Diskriminierung
- 3. Überschiessender Schutzgehalt von Diskriminierungsverboten
- 4. Armut und die Verhältnismässigkeit eines Diskriminierungsschutzes
- 5. Fazit: Armut als charakteristisches Diskriminierungsmerkmal
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare