Provokation im Strafrecht
Provokationen können erhebliche Reaktionen und Folgen auszulösen. Hinsichtlich der Tatprovokation führt dies dazu, dass zu untersuchen ist, welche Rechtsfolgen das Verhalten eines «agent provocateur» nach sich zieht. Hierbei rückt Art. 293 StPO ins Blickfeld. Er setzt den Massstab für zulässige Einwirkungsmöglichkeiten, ist aber zugleich hinsichtlich seiner Rechtsfolgen kritisch zu beleuchten. Anhand der Notwehrprovokation wird aufgezeigt, dass auch die Reaktionen des Provozierten relevant sind. Ihnen ist ein stärkeres Gewicht als bisher üblich zuzusprechen. Abschliessend wird die Provokationen als Strafzumessungsgesichtspunkt beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Tatprovokation
- 1. Strafbarkeit des agent provocateur
- 2. Art. 293 StPO
- 3. Unzulässige Tatprovokation und Verfahren
- a. Die Strafzumessungslösung und der EGMR
- b. Folgen für das Verfahren gegen den Provozierten
- c. Beweisverwertungsverbot
- d. Verfahrenseinstellung aufgrund Verfahrenshindernis
- III. Notwehrprovokation
- 1. Absichtsprovokation
- 2. Fahrlässige bzw. nicht gewollte Notwehrprovokation
- 3. Gesamtbetrachtung
- IV. Provokation und Strafe
- 1. Fakultative Strafbefreiung nach Art. 177 Abs. 2
- 2. Retorsion als Spezialfall der Provokation
- 3. Strafmilderung nach Art. 48 lit. b StGB
- V. Resümee
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