Einvernehmliche Regelung mit Swatch bleibt bestehen
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hält mit Entscheid vom 24. Oktober 2016 an der 2013 getroffenen einvernehmlichen Regelung mit The Swatch Group AG (Swatch) unverändert fest. Diese beinhaltet einerseits eine Lieferpflicht bei mechanischen Uhrwerken, ermöglicht es der Swatch-Tochtergesellschaft ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) aber andererseits, die Lieferungen an Dritte bis Ende 2019 stufenweise zu reduzieren.
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