Rundschreiben «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG»
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das teilrevidierte Rundschreiben «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG». Dieses wurde an die Bestimmungen der neuen Geldwäschereiverordnung angepasst. Per 1. Januar 2016 hat der Bundesrat die bisherige Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation aufgehoben und mit der neuen Geldwäschereiverordnung ersetzt. Dies erforderte redaktionelle Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2011/1 «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG». Das teilrevidierte Rundschreiben tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
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