Taxichauffeur muss Führerausweis für ein Jahr abgeben
BGer – Weil ein Waadtländer Taxichauffeur die zulässigen Arbeitsstunden deutlich überschritt und die Ruhezeiten nicht einhielt, muss er den Führerschein für ein Jahr abgeben und eine Busse von CHF 1000 zahlen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts bestätigt. (Urteil 1C_252/2016)
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