Arbeitgeber müssen Kontrollorganen Unterlagen herausgeben
BGer – Arbeitgeber sind verpflichtet, den Kontrollorganen zum Schutz vor Sozial- und Lohndumping (tripartite Kommissionen) Arbeitsverträge und andere relevante Unterlagen betreffend die Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohnabrechnungen, Arbeitszeitrapporte) herauszugeben. (Urteil 2C_625/2016)
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