Untersuchungsgeheimnis verletzt: Journalist zu Recht verurteilt
EGMR – Die Schweizer Behörden haben einen Journalisten zu Recht verurteilt, der während einer laufenden Strafuntersuchung gegen einen Pädophilen Informationen aus den Akten veröffentlichte. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Schweiz hat somit das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt. (Urteil 22998/13)
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