Veto gegen Umbau einer Sömmerungsalp in Restaurationsbetrieb
BGer – Das Chalet einer Sömmerungsalp darf nur dann zu einem saisonalen Restaurant umgebaut werden, wenn es noch in Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsbetrieb steht. Dies hat das Bundesgericht entschieden und macht damit einem Waadtländer Bauern einen Strich durch die Rechnung. (Urteil 1C_54/2016)
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