Beschwerden gegen Minimallohn im Kanton Neuenburg abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden gegen die gesetzliche Festlegung eines minimalen Stundenlohns von CHF 20 im Kanton Neuenburg ab. Die sozialpolitisch motivierte Massnahme, mit der insbesondere dem Problem von «working poor» begegnet werden soll, ist mit dem verfassungsmässig garantierten Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und mit dem Bundesrecht vereinbar. Die vom Neuenburger Grossen Rat beschlossene Regelung tritt mit dem vorliegenden Urteil des Bundesgerichts in Kraft. (Urteil 2C_774/2014, 2C_813/2014, 2C_815/2014, 2C_816/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare