Aus dem Bundesgericht
Tamoil muss im Kanton Wallis Steuern nachzahlen
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
Steuerrecht, Besteuerung juristischer Personen
Zitiervorschlag: Jurius, Tamoil muss im Kanton Wallis Steuern nachzahlen, in: Jusletter 900
BGer – Die Walliser Regierung darf von der Raffinerie Tamoil in Collombey-Muraz VS für die Jahre 2005 bis 2008 Nachsteuern einfordern. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Kanton gewährte dem Unternehmen seit 1994 Steuererleichterungen. Weil die Raffinerie im April 2015 ihren Betrieb einstellte, wurden die Erleichterungen widerrufen. (Urteil 2C_382/2016)