Zürcher Bank darf Mitarbeiter-Daten nicht an die USA herausgeben
BGer – Eine Bank mit Sitz in Zürich darf Daten über einen leitenden Angestellten nicht an die US-Steuerbehörden herausgeben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Bank abgewiesen und somit die Interessen des betroffenen Mitarbeiters geschützt. (Urteil 4A_73/2017)
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