FINMA passt Datenverordnung an
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt ihre Verordnung über die Datenbearbeitung an. Sie präzisiert darin, wie sie die Datensammlung führt, deren Daten zur Beurteilung der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit einer Person notwendig sind (Datensammlung Gewähr). Die revidierte Datenverordnung-FINMA tritt per 15. September 2017 in Kraft.
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