Fluglärm- und Schadstoffbelastung im Gebiet Meiringen nicht widerrechtlich
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der Stiftung «Giessbach dem Schweizervolk» und weiterer Beschwerdeführenden ab. Diese verlangten, dass die Widerrechtlichkeit der in den Jahren 2006 bis 2015 durch Flugbewegungen von F/A-18- und Tiger-Kampfjets verursachten Lärm- und Schadstoffimmissionen im Gebiet Meiringen und Umgebung festgestellt werde. (Urteil A-3666/2015)
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