AKW Leibstadt muss Messdaten über radioaktive Stoffe bekanntgeben
BGer – Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat hat die Messdaten der vom Kernkraftwerk Leibstadt an die Luft abgegebenen radioaktiven Stoffe von diesem heraus zu verlangen und zugänglich zu machen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Greenpeace Schweiz gut. Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Daten ist höher zu gewichten als das private Interesse an einer Zugangsverweigerung. (Urteil 1C_394/2016)
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