Neustrukturierung des Asylbereichs: Errichtung der Bundesasylzentren
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich verabschiedet. Sie sieht vor, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Bauten und Anlagen, die dem Bund zur Unterbringung von Asylsuchenden und zur Behandlung der Asylverfahren dienen, auf ihre Rechtskonformität hin prüft und genehmigt. Dazu legt sie auch fest, wie Private, Gemeinden und Kantone angehört werden. Ausserdem hat der Bundesrat eine Liste der Länder verabschiedet, in die eine Rückkehr nach einem negativen Asylentscheid grundsätzlich zumutbar ist. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
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