Irrungen und Wirrungen um die anwendbare lex arbitri
Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 4A_600/2016 vom 29. Juni 2017 (Michel Platini gegen FIFA)
Mit Urteil vom 29. Juni 2017 wies das Bundesgericht die Schiedsbeschwerde von Michel Platini gegen den Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ab. Das Bundesgericht begründete das Urteil eingehend. Es erinnerte dabei an zahlreiche generelle Prinzipien seiner Rechtsprechung zur Schiedsbeschwerde. Gleichzeitig liess es einzelne Fragen unbeantwortet. Interessant sind insbesondere die bundesgerichtlichen Erwägungen zur anwendbaren lex arbitri, die im Folgenden näher erläutert werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Zur Frage nach der anwendbaren lex arbitri
- 1. Grundsätze der Unterscheidung in nationale und internationale Schiedsgerichtsbarkeit
- 2. Anforderungen an eine Opting-out-Vereinbarung i.S.v. Art. 176 Abs. 2 IPRG
- 3. Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben
- III. Würdigung
- 1. Auflockerung der strengen Formerfordernisse für eine Opting-out-Vereinbarung
- 2. Opting-out-Vereinbarung wohl bis kurz vor der Urteilsverkündung möglich
- 3. Braucht die Schweiz zwei Schiedsverfassungsrechte?
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