Wasserzins: Rheinkraftwerk muss auf Bundesentscheid warten
BGer – Im Seilziehen um die Erhöhung des Wasserzinses beim Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern zwischen Deutschland und dem Kanton Aargau muss der Bund definitiv einen neuen Entscheid fällen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. (Urteil 2C_836/2017)
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